Angebot der Steuerberatung - Hentschel für die Erledigung der Grundsteuererklärung zum Stichtag 01.01.2022

Sie   können die Steuerberatung-Hentschel (StB -Hentschel)  bundesweit mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung beauftragen, auch wenn Sie kein Mandant unserer Kanzlei  sind. Die Bearbeitung erfolgt über unsere AGENDA-Steuerberater-Software.

1.  Überblick über unsere Leistungen

2.  Abgabefrist:

Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung ist bis zum 31.01.2023 verlängert worden. Wenn Sie die Frist nicht einhalten können, sollten Sie beim Finanzamt einen Frist- Verlängerungsantrag stellen. Wenn Sie uns den Auftrag zur Fertigung der Steuererklärung erteilen, wird - soweit erforderlich -  der Antrag von uns gestellt.

3. BASIS - Paket

Für die Auftragserteilung erhalten Sie unser BASISPAKET mit den Unterlagen (a bis d) sowie die AGENDA- Vorerfassungsbögen (e) zum Ausfüllen, Unterschreiben und zur Rücksendung an die StB-Hentschel. Die Unterlagen können Sie als DOKUMENT downloaden.


a) Auftragsformular – G

Mit dem selbst erklärenden Auftragsformular - G  (Vor- und Rückseite) können Sie uns einfach und rechtssicher den  Auftrag zur Erstellung der Steuererklärung  erteilen.


b) Steuerberatervollmacht nur für die Grundsteuererklärung:

Vollmacht  zur Vertretung  gegenüber dem Finanzamt /Behörden und zusätzlich für die Erteilung einer “Zustellungsvollmacht mit dem Auftrag zur Bescheidprüfung“.


c) Auftrags- und Vergütungsvereinbarung:

Hinweise zur  Auftragsdurchführung und zur Gebühr zu Ihrer Kenntnis.


d) Gebührentabelle:

Gebühr für die Fertigung der Grundsteuererklärung zu Ihrer Kenntnis


e) AGENDA –Vorerfassungsbögen:

Auf den Vorerfassungsbögen können Sie die erforderlichen Grundstücksangaben eintragen.


Das Auftragsformular – G  beinhaltet:

Tipp: Lesen Sie als Erstes  das  Auftragsformular – G (Vor- und Rückseite), so verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick über die Auftragsabwicklung.


I .    Angaben zu Ihrer Person.
II.    Angebot für die Fertigung der Steuererklärung.
III.   Auftragsabwicklung:  digital per Mail oder analog in Papierform.
IV.   Anforderung oder Vorlage der AGENDA-Vorerfassungsbögen, mit denen Sie uns die
       Grundstücksdaten mitteilen können.
V.    Auftragserteilung
VI.   SEPA – Lastschrift: Einzugsermächtigung für den Gebühreneinzug.




Unter Auftragsabwicklung ( Ziffer III.) können Sie wählen, ob Sie uns Ihre  Unterlagen digital per Mail oder anlog in Papierform (Schriftform) zusenden.

Digitaler Datenaustausch per Mail:

Die Auftragsabwicklung soll nach Möglichkeit digital erfolgen. Für die Angaben zu den Grundstücken stellen wir Ihnen unsere AGENDA-Vorerfassungsbögen zur Verfügung, die Sie downloaden und uns ausgefüllt per Mail zusenden können.                              

Den unterschriebenen Auftrag - G  und die unterschriebene Steuerberatervollmacht können Sie uns ebenfalls als Mailanhang zusenden.



grundsteuer@steuerberatung-hentschel.de


Analoger Datenaustausch  in Papierform (Schriftform):

Die analoge Auftragsabwicklung kommt z.B. in Betracht für Grundstücksbesitzer,  die keinen Computer haben oder generell die Papierform bevorzugen. Sie  können dann  von uns das Basispaket mit dem Auftragsformular - G und die AGENDA – Vorerfassungsbögen telefonisch  oder postalisch oder auch  per Mail anfordern.  Wenn Sie uns gleichzeitig mitteilen für welche Grundbesitzart (z.B. Eigentumswohnung) die Steuererklärungen zu fertigen sind, können wir Ihnen die AGENDA-Erfassungsbögen gleich mit zusenden.  Die Erfassungsbögen müssen Sie dann nicht noch einmal extra  mit dem Auftragsformular - G  von uns anfordern. Die Unterlagen können Sie handschriftlich  ausfüllen und uns   mit dem   unterschriebenen Auftragsformular- G und der unterschriebenen Steuerberatervollmacht zurücksenden. Wegen erhöhtem Arbeitsaufwand werden für die analoge Bearbeitung  etwas höhere Gebühren berechnet.

  

4. AGENDA-Vorerfassungsbögen zum Downloaden

Mit den Vorerfassungsbögen I bis III teilen Sie uns die Angaben zu Ihrem Grundbesitz mit. Eine Übersicht zu der Verwendung der Erfassungsbögen und deren Anforderung finden Sie im Auftragsformular – G unter Ziffer IV. Für jedes Grundstück (jede Grundstückseinheit) muss eine separate Grundsteuererklärung erstellt und damit auch ein separater Vorerfassungsbogen  vorgelegt werden.



Je nach Grundstücksart stehen 3 Arten von Erfassungsbögen zur Auswahl:



I. unbebaute Grundstücke zum Ausfüllen und Rückgabe

II. Wohngrundstücke zum Ausfüllen und Rückgabe

III. Nichtwohngrundstücke zum Ausfüllen und Rückgabe


5. Dokumente des Basispakets zum Downloaden

   
Auftragsformular – G zum Ausfüllen und Rückgabe
   
Steuerberatervollmacht  zur Unterschrift und Rückgabe
   
Auftrags- und Vergütungsvereinbarung   zur Kenntnis für Ihre Unterlagen
   
Gebührentabelle zur Kenntnis für Ihre Unterlagen