Sie können die Steuerberatung-Hentschel (StB -Hentschel) bundesweit mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung beauftragen, auch wenn Sie kein Mandant unserer Kanzlei sind. Die Bearbeitung erfolgt über unsere AGENDA-Steuerberater-Software.
Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung ist bis zum 31.01.2023 verlängert worden. Wenn Sie die Frist nicht einhalten können, sollten Sie beim Finanzamt einen Frist- Verlängerungsantrag stellen. Wenn Sie uns den Auftrag zur Fertigung der Steuererklärung erteilen, wird - soweit erforderlich - der Antrag von uns gestellt.
Für die Auftragserteilung erhalten Sie unser BASISPAKET mit den Unterlagen (a bis d) sowie die AGENDA- Vorerfassungsbögen (e) zum Ausfüllen, Unterschreiben und zur Rücksendung an die StB-Hentschel. Die Unterlagen können Sie als DOKUMENT downloaden.
Mit dem selbst erklärenden Auftragsformular - G (Vor- und Rückseite) können Sie uns einfach und rechtssicher den Auftrag zur Erstellung der Steuererklärung erteilen.
Vollmacht zur Vertretung gegenüber dem Finanzamt /Behörden und zusätzlich für die Erteilung einer “Zustellungsvollmacht mit dem Auftrag zur Bescheidprüfung“.
Hinweise zur Auftragsdurchführung und zur Gebühr zu Ihrer Kenntnis.
Gebühr für die Fertigung der Grundsteuererklärung zu Ihrer Kenntnis
Auf den Vorerfassungsbögen können Sie die erforderlichen Grundstücksangaben eintragen.
I . Angaben zu Ihrer Person.
II. Angebot für die Fertigung der Steuererklärung.
III. Auftragsabwicklung: digital per Mail oder analog in Papierform.
IV. Anforderung oder Vorlage der AGENDA-Vorerfassungsbögen, mit denen Sie uns die
Grundstücksdaten mitteilen können.
V. Auftragserteilung
VI. SEPA – Lastschrift: Einzugsermächtigung für den Gebühreneinzug.
Unter Auftragsabwicklung ( Ziffer III.) können Sie wählen, ob Sie uns Ihre Unterlagen digital per Mail oder anlog in Papierform (Schriftform) zusenden.
Die Auftragsabwicklung soll nach Möglichkeit digital erfolgen. Für die Angaben zu den
Grundstücken stellen wir Ihnen unsere AGENDA-Vorerfassungsbögen zur Verfügung, die Sie downloaden und uns ausgefüllt per Mail zusenden können.
Den unterschriebenen Auftrag - G
und die unterschriebene Steuerberatervollmacht können Sie uns ebenfalls als Mailanhang
zusenden.
Die analoge Auftragsabwicklung kommt z.B. in Betracht für Grundstücksbesitzer, die keinen Computer haben oder generell die Papierform bevorzugen. Sie können dann von uns das Basispaket mit dem Auftragsformular - G und die AGENDA – Vorerfassungsbögen telefonisch oder postalisch oder auch per Mail anfordern. Wenn Sie uns gleichzeitig mitteilen für welche Grundbesitzart (z.B. Eigentumswohnung) die Steuererklärungen zu fertigen sind, können wir Ihnen die AGENDA-Erfassungsbögen gleich mit zusenden. Die Erfassungsbögen müssen Sie dann nicht noch einmal extra mit dem Auftragsformular - G von uns anfordern. Die Unterlagen können Sie handschriftlich ausfüllen und uns mit dem unterschriebenen Auftragsformular- G und der unterschriebenen Steuerberatervollmacht zurücksenden. Wegen erhöhtem Arbeitsaufwand werden für die analoge Bearbeitung etwas höhere Gebühren berechnet.
Mit den Vorerfassungsbögen I bis III teilen Sie uns die Angaben zu Ihrem Grundbesitz mit. Eine Übersicht zu der Verwendung der Erfassungsbögen und deren Anforderung finden Sie im Auftragsformular – G unter Ziffer IV. Für jedes Grundstück (jede Grundstückseinheit) muss eine separate Grundsteuererklärung erstellt und damit auch ein separater Vorerfassungsbogen vorgelegt werden.
Je nach Grundstücksart stehen 3 Arten von Erfassungsbögen zur Auswahl:
Auftragsformular – G | zum Ausfüllen und Rückgabe |
Steuerberatervollmacht | zur Unterschrift und Rückgabe |
Auftrags- und Vergütungsvereinbarung | zur Kenntnis für Ihre Unterlagen |
Gebührentabelle | zur Kenntnis für Ihre Unterlagen |