Die Sprechzeiten in unseren Beratungsstellen sind nachfolgend aufgeführt.
Bei Bedarf können bei entsprechender Nachfrage weitere Sprechtage mit Terminvergaben vereinbart werden.
Hinweis: Wegen der großen Nachfrage bei den Steuermappen sind die Sprechzeiten vor Ort weiter reduziert worden. Informieren Sie sich bei der STEUERMAPPE
Merkblatt | Kurzinformation zur Steuermappe | Link zum Dokument |
Die mitzubringenden Unterlagen und Belege entnehmen Sie bitte der Belegliste-S.
Fehlende Unterlagen werden von uns angefordert und können von Ihnen nachgereicht werden.
Belegliste - S | Checkliste mit den Steuervergünstigungen | Link zum Dokument |
Ort | Sprechzeiten 2019 | Kontakt | ||
Minden - Büro 32429 Minden Andersenweg 12 |
Montag bis Donnerstag 09.00 - 12:00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin. |
0571 50 50 820 | ||
Hannover - Büro |
14.01.-12.12.19 08.02.-17.05.19 Weitere Termine können telefonisch vereinbart werden. |
0511 - 1217616 | ||
Ort | Sprechtage in verschiedenen Gewerkschaftshäusern | |||
Bielefeld |
Vereinbaren Sie eine Termin unter Telefon: 0571 50 50 820 | 0571 50 50 820 | ||
Hildesheim DGB-Haus 31134 Hildesheim Osterstr. 39a |
Montag, 18.03.2019, 12:00 – 16:30 Uhr oder nach Vereinbarung |
0571 50 50 820 | ||
Kiel DGB-Haus 24103 Kiel Legienstr. 22-24 |
Donnerstag, 14.03.2019, 12:00 – 17:00 Uhr oder nach Vereinbarung |
0571 50 50 820 | ||
Lübeck |
Freitag, 15.03.2019, 11:30 – 16:30 Uhr oder nach Vereinbarung Beratungsraum: siehe Hinweis in der Eingangshalle |
0571 50 50 820 | ||
Oldenburg DGB-Haus 26122 Oldenburg Kaiserstr. 4-6 |
Mittwoch, 20.03.2019, 12:00 – 17:00 Uhr oder nach Vereinbarung |
0571 50 50 820 | ||
Emden DGB Rechtschutzstelle 26721 Emden Stadtgraben 11 Büro GEW |
Donnerstag, 21.03.2019, 12:00 – 17:00 Uhr oder nach Vereinbarung |
0571 50 50 820 | ||
Die Gebühr für die Fertigung Ihrer Einkommensteuererklärung wird als Pauschalgebühr nach § 14 StBVV vereinbart. Die Gebühr richtet sich nach der Art der Einkünfte und der Höhe der erzielten Einnahmen. Als Arbeitnehmer, Rentner, Pensionär, Kaptalanleger etc. erzielen Sie in der Regel sogenannte “Standardeinkünfte“. Die Gebühr für die Standardeinkünfte ergibt sich aus der Gebührentabelle A. Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wird eine Zusatzgebühr erhoben.
Für den Sonderfall, dass weitere Einkünfte vorliegen, z.B. gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage oder wenn besondere Einkünfteermittlungen vorzunehmen sind, werden individuelle Zuschläge erhoben, die vor der Auftragsannahme mit Ihnen abgestimmt werden.
Die Gebühr für die Fertigung Ihrer Einkommensteuererklärung ergibt sich aus der Gebührentabelle
Merkblatt | Kurzinformation zur Steuermappe | Link zum Dokument | ||
Gebührentabelle | Gebühr für die Fertigung der Einkommensteuererklärung | Link zum Dokument |