Aus diesem Grund erfolgt ab 2023 unsere bundesweite Steuerberatung und auch die Fertigung der Steuer-erklärungen zentral ausschließlich in unseren Hauptbüros in Minden und Hannover. Gleichzeitig fallen
auswärtige Sprechtage weg.
Unsere Hauptbüros sind für Sprechtage geöffnet.
Ort | Sprechzeiten 2023 | Kontakt | |||
Minden - Büro 32429 Minden Andersenweg 12 |
Montag bis Donnerstag 09.00 bis 12:00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin. |
0571/505080 | |||
Hannover - Büro |
01.02.-14.12.2023 24.02.-12.05.2023 |
0511/1217616 | |||
Neue Anschrift |
ab 01.04.2023 | ||||
Lange Laube 2 | > direkt gegenüber dem alten Büro ( an der U-Bahn Steintor > Ausgang: Lange Laube) Parkmöglichkeit: Parkhaus Am Steintor, Lützowstr. 3 ( 500 m) |
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Ort | Die Sprechtage in den nachfolgend aufgeführten Gewerkschaftshäusern fallen weg | ||||
Bielefeld |
IGM - Verwaltungsstelle |
33602 Bielefeld, Marktstr. 8 | 0571/505080 | ||
Hildesheim | DGB-Haus | 31134 Hildesheim, Osterstr. 19a | 0571/505080 | ||
Kiel | DGB-Haus |
24103 Kiel, Legienstr. 22-24; | 0571/505080 | ||
Lübeck | DGB-Haus | 23552 Lübeck, Holstentorplatz 1 - 5 | 0571/505080 | ||
Oldenburg |
DGB-Haus |
26122 Oldenburg, Kaiserstr. 4-6 | 0571/505080 | ||
Emden | DGB-Rechtsschutzstelle | 36721 Emden. Stadtgraben 11 | 0571/505080 |
Die Bestands-Mandanten sind über den Wegfall der Sprechtage informiert worden und erhalten für die Fertigung Ihrer Steuererklärung unsere STEUERMAPPE automatisch zugesandt.
Angebot: Neue Mandanten können die STEUERMAPPE bei uns telefonisch unter 0571/505080 oder per Mail kostenlos anfordern.
Die vorzulegenden Belege und Unterlagen, sowie die Hinweise zu den Steuervergünstigungen entnehmen Sie bitte der Belegliste-S, bzw. der Checkliste. Fehlende Unterlagen werden von uns angefordert und können von Ihnen nachgereicht werden. Die Belege können Sie uns auch digital zusenden, z.B. mit unserer KOSI-App (siehe hierzu das DOKUMENT: Hinweise zur digitalen Belegzusendung).
Die für das aktuelle Jahr vorzulegenden Belege entsprechen in der Regel den Unterlagen, die Sie auch für die Vorjahressteuererklärung vorgelegt haben. Neue Sachverhalte werden besprochen. Fehlende Belege werden von uns angefordert und können von Ihnen nachgereicht werden.
Die Nacheichungen können Sie uns auch digital mit unserer KOSI-Foto-App zusenden.
Einfach mit dem Handy fotografieren und versenden. Die Anwendung ist kinderleicht und wird mit dem Dokument: "KOSI: Hinweise zur digitalen Belegzusendung" erläutert.
Für die Belegvorlage können Sie sich an unsere "Checkliste mit den Steuervergünstigungen" und an unsere "individuelle Belegliste-S" orientieren. Als NEU-Mandant sollten Sie Ihren Einkommensteuerbescheid mit vorlegen.
Die Gebühr für die Fertigung der Einkommensteuererklärung ergibt sich aus der Gebührentabelle. Die Gebühr richtet sich nach der Art der Einkünfte und der Höhe der erzielten Einnahmen.
Die Gebühr können Sie nach der Gebührentabelle leicht selber berechnen. Das gilt für alle “Standardeinkünfte“ wie z.B. aus Arbeitslohn, Renten, Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte und aus Vermietungen.
Für den Sonderfall, dass neben den “Standardeinkünften“ andere Einkünfte vorliegen, wie z.B. gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage, oder wenn besondere Gewinnermittlungen vorzunehmen sind, werden individuelle Zuschläge erhoben, die vor der Auftragsannahme mit Ihnen telefonisch abgestimmt werden. Beachten Sie hierzu die Hinweise in der Gebührentabelle!
Gebührentabelle | Gebühr für die Fertigung der Einkommensteuererklärung | Link zum Dokument | ||
Checkliste | mit den Steuervergünstigungen für die erstmalige Auftragserteilung | Link zum Dokument | ||
Belegliste - S | Checkliste mit den Steuervergünstigungen und den Hinweisen zu den Vorjahresbelegen | Link zum Dokument | ||
Link zum Dokument | ||||
Merkblatt | Kurzinformation zur Steuermappe | Link zum Dokument |