Prüfung Ihrer Einkommensteuererklärung

Ihre eigenen Steuer - Vordrucke ( Steuerformulare)

Ihre eigenen Steuervordrucke ( Steuerformulare ) verwenden Sie, wenn Sie die Vordrucke vom Finanzamt ausgefüllt einreichen. Sie nutzen dabei kein Steuerprogramm und können selber keine elektronische Datenübertragung vornehmen. Sie füllen die Formulare in Papierform manuell gut leserlich aus, oder Sie benutzen die Formulare aus dem Internet, die Sie per EDV ausfüllen können. Die ausgefüllten Vordrucke ( Formulare ) und Ihre eigenen Anlagen senden Sie uns zur Prüfung mit den übrigen Unterlagen/Belegen zu.



Vordrucke in Papierform vom Finanzamt

Vordrucke aus dem Internet zum ausfüllen ( nicht ELSTER - Formular )

Vordrucke vom Finanzamt

Wie bekannt, erhalten Sie die Steuervordrucke zum manuellen Ausfüllen und die Anleitungen in gedruckter Form von Ihrem Finanzamt. Für die Prüfung senden Sie der Steuerberatung – Hentschel Kopien oder Durchschriften der ausgefüllten Steuererklärungsvordrucke und der erstellten Anlagen zu.

Vordrucke aus dem Internet zum ausfüllen (nicht ELSTER – Formular )

Die Steuervordrucke zum manuellen Ausfüllen können Sie auch aus dem Internet blanco ausdrucken.. Wenn Sie die Steuererklärung nicht manuell und auch nicht mit dem Programm ELSTER – FORMULAR der Finanzverwaltung fertigen wollen, empfehlen wir die Nutzung der Steuerformulare mit Plausibilitätsprüfung und Ausfüllhilfen, die die Bundesfinanzverwaltung (bfinv) kostenlos zur Verfügung stellt. > Bitte beachten Sie dort die KURZANLEITUNG ! www.ofd.niedersachsen.de.


Danach können Sie:

  1. Die Formulare aus dem Internet herunterladen und blanko drucken oder online am Computer ausfüllen und jederzeit drucken
    Oder, was wir empfehlen:
  2. Nutzen Sie die Offline - Version. Die hierfür erforderliche Client Komponente FormForWebFiller steht Ihnne kostenlos zur Verfügung und kann von der Webseite www.lucom.de heruntergeladen werden.


In der Offline - Version, d.h. ohne Verbindung zum Formularserver, laden Sie das Formular auf Ihren Rechner als XML-Datei. Sie können die Formulare beliebig oft bearbeiten, speichern, ausdrucken oder per mail an uns versenden. Das Formularpaket können dabei mit einem persönlichen Kennwort schützen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Anleitung.

Auswahl der Einkommensteuervordrucke

Die Auswahl der Formulare ist abhängig u.a. vom Familienstand, den zu berücksichtigenden Kindern, den Einkünften und der Geltendmachung weiterer Vergünstigungen, wie z.B. Unterhaltszahlungen etc.. Alle Steuerformulare zum Ausfüllen und die Anleitung n stellt das Bundesfinanzministerium pro Veranlagungszeitraum bereit. Die Formulare müssen dort einzeln aufgerufen werden unter http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27623&article_id=94348&_psmand=110

Nachfolgend sind zur Hilfestellung die gängigen Formulare für Ihre Einkommen -steuererklärung 2012 aufgeführt:

Erklärung
EST 1V
  für eine " Vereinfachte ESt-Erklärung " nur bei Arbeitslohn
und Versorgungbezügen, die Abgabe ist nur mit den
mit Anlagen K - N - AV - AL möglich, nicht bei Anlagen
für " Unterhalt " und wenn andere Einkünfte vorliegen.

 
ansonsten sind die ausführlichen Formulare abzugeben:  
Mantelbogen
EST 1A
  ist immer abzugeben ! für die persönlichen Daten
Sonderausgaben, aussergewöhnliche Belastungen
 
Anlage K

 

für jedes Kind - Angaben zu den Kindern

 
Anlage N   Antragsteller - Arbeitslohn/Werbungskosten  
Analge N   Ehegatte - Arbeitslohn/Werbungskosten  
Anlage AV   für Altersvorsorge - Riesterbeiträge als Sonderausgaben  
Analge VL  

für Sparzulage für vermögenswirksame Leisungen
Bescheinigung VL beifügen

 
Andere Einkünfte als Arbeitslohn  
Anlage R
  gemeinsam Renteneinkünfte  
Analge KAP

  gemeinam Kapitaleinkünfte  
Anlage SO   gemeinam Sonstige Einkünfte  
Anlage V   für jedes objekt Vermietung u. Verpachtung  
Anlage G   gemeinsam Gewerbliche Einkünfte  
Anlage S   gemeinsam Selbständige Arbeit  
Anlage AUS   getrennt ausländische Einkünfte ( z.B. Kapitaleink )  
Anlage L   getrennt Land und Forstwirtschaft  
Anlage W   Anlage W getrennt Weinbau  
Unterhaltszahlungen  
Anlage U
  Unterhalt an geschiedenen od. getrennt lebenden Ehegatten  
A - Unterhalt
  Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen - je Person