Ihre eigenen Steuervordrucke ( Steuerformulare ) verwenden Sie, wenn Sie die Vordrucke vom Finanzamt ausgefüllt einreichen. Sie nutzen dabei kein Steuerprogramm und können selber keine elektronische Datenübertragung vornehmen. Sie füllen die Formulare in Papierform manuell gut leserlich aus, oder Sie benutzen die Formulare aus dem Internet, die Sie per EDV ausfüllen können. Die ausgefüllten Vordrucke ( Formulare ) und Ihre eigenen Anlagen senden Sie uns zur Prüfung mit den übrigen Unterlagen/Belegen zu.
Vordrucke in Papierform vom Finanzamt
Vordrucke aus dem Internet zum ausfüllen ( nicht ELSTER - Formular )
Wie bekannt, erhalten Sie die Steuervordrucke zum manuellen Ausfüllen und die Anleitungen in gedruckter Form von Ihrem Finanzamt. Für die Prüfung senden Sie der Steuerberatung – Hentschel Kopien oder Durchschriften der ausgefüllten Steuererklärungsvordrucke und der erstellten Anlagen zu.
Die Steuervordrucke zum manuellen Ausfüllen können Sie auch aus dem Internet blanco ausdrucken..
Wenn Sie die Steuererklärung nicht manuell und auch nicht mit dem Programm ELSTER – FORMULAR der Finanzverwaltung fertigen wollen, empfehlen wir die Nutzung der Steuerformulare mit Plausibilitätsprüfung und Ausfüllhilfen, die die Bundesfinanzverwaltung (bfinv) kostenlos zur Verfügung stellt. > Bitte beachten Sie dort die KURZANLEITUNG !
www.ofd.niedersachsen.de.
Danach können Sie:
In der Offline - Version, d.h. ohne Verbindung zum Formularserver, laden Sie das Formular auf Ihren
Rechner als XML-Datei. Sie können die Formulare beliebig oft bearbeiten, speichern, ausdrucken oder
per mail an uns versenden. Das Formularpaket können dabei mit einem persönlichen Kennwort
schützen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Anleitung.
Die Auswahl der Formulare ist abhängig u.a. vom Familienstand, den zu berücksichtigenden Kindern, den Einkünften und der Geltendmachung weiterer Vergünstigungen, wie z.B. Unterhaltszahlungen etc.. Alle Steuerformulare zum Ausfüllen und die Anleitung n stellt das Bundesfinanzministerium pro Veranlagungszeitraum bereit. Die Formulare müssen dort einzeln aufgerufen werden unter http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27623&article_id=94348&_psmand=110
Nachfolgend sind zur Hilfestellung die gängigen Formulare für Ihre Einkommen -steuererklärung 2012 aufgeführt:
| Erklärung EST 1V |
für eine " Vereinfachte ESt-Erklärung " nur bei Arbeitslohn und Versorgungbezügen, die Abgabe ist nur mit den mit Anlagen K - N - AV - AL möglich, nicht bei Anlagen für " Unterhalt " und wenn andere Einkünfte vorliegen. |
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| ansonsten sind die ausführlichen Formulare abzugeben: | |||
| Mantelbogen EST 1A |
ist immer abzugeben ! für die persönlichen Daten Sonderausgaben, aussergewöhnliche Belastungen |
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| Anlage K |
für jedes Kind - Angaben zu den Kindern |
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| Anlage N | Antragsteller - Arbeitslohn/Werbungskosten | ||
| Analge N | Ehegatte - Arbeitslohn/Werbungskosten | ||
| Anlage AV | für Altersvorsorge - Riesterbeiträge als Sonderausgaben | ||
| Analge VL | für Sparzulage für vermögenswirksame Leisungen |
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| Andere Einkünfte als Arbeitslohn | |||
| Anlage R |
gemeinsam Renteneinkünfte | ||
| Analge KAP |
gemeinam Kapitaleinkünfte | ||
| Anlage SO | gemeinam Sonstige Einkünfte | ||
| Anlage V | für jedes objekt Vermietung u. Verpachtung | ||
| Anlage G | gemeinsam Gewerbliche Einkünfte | ||
| Anlage S | gemeinsam Selbständige Arbeit | ||
| Anlage AUS | getrennt ausländische Einkünfte ( z.B. Kapitaleink ) | ||
| Anlage L | getrennt Land und Forstwirtschaft | ||
| Anlage W | Anlage W getrennt Weinbau | ||
| Unterhaltszahlungen | |||
| Anlage U |
Unterhalt an geschiedenen od. getrennt lebenden Ehegatten | ||
| A - Unterhalt |
Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen - je Person | ||