Prüfung Ihrer Einkommensteuererklärung
Ergänzende Hinweise für die Anwender von Steuer - Software - Programmen
Steuerprogramm von privaten Anbietern
Steuerprogramm von ELSTER - FORMULAR von Finanzverwaltung
Software von privaten Anbieter
Allgemeine Hinweise
Über die Qualität der Programme wollen und können wir an dieser Stelle verständlicher -weise kein Urteil abgeben. Für Sie ist wichtig: Sie erstellen Ihre Steuererklärung unverändert mit Ihrem vertrauten Steuer-Programm !
Nach abgeschlossener Bearbeitung können Sie die Steuererklärung nebst den Anlagen zur Vorlage beim Finanzamt und die Steuerberechnung ausdrucken. Diese Ausdrucke legen Sie die der StB – Hentschel zur Prüfung vor.
Die meisten Programme sind ELSTER – fähig, d. h. Sie können die Daten auch elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Die Datenübermittlung können Sie entsprechend den Vorgaben Ihres Steuerprogramms vornehmen. Die Übertagung per ELSTER und alle weiteren Arbeiten bis hin zur Prüfung des Steuerbescheides und der Rechtschutzgewährung übernimmt für Sie die StB –Hentschel
Steuerprogramm ELSTER-FORMULAR von der Finanzverwaltung www.elster.de
Hinweise zur Anwendung und zu den möglichen Ausdrucken
Das Programm ELSTER - FORMULAR von der Finanzverwaltung mit qualifizierten Ausfüllhilfen steht Ihnen kostenlos zur Verfügung. Wenn Sie zusätzlich die amtlichen Anleitungen zum Ausfüllen der Steuerformulare benötigen, finden Sie diese unter:
www.ofd.niedersachsen.de
Das Programm gewährleistet eine einfache Programmführung. Die fortlaufenden Erläuterungen zu den Eintragungsfeldern in leicht verständlicher Form erlauben eine relativ sichere Antragstellung. Nach Fertigstellung erhalten Sie eine Steuervorausberechnung.
Wir empfehlen die Nutzung dieses Programms. Besonders in Kombination mit unserer steuerlichen Beratung sind Sie immer auf der sicheren Seite !
Mit dem Programm ELSTER – FORMULAR fertigen Sie Ihre Steuererklärung, die Sie elektronisch an das Finanzamt übertragen können. Ein Formularausdruck ist nicht möglich. Als Ausdrucke stehen Ihnen zur Verfügung:
- Ausdruck vor der elektronischen Datenübermittlung an das Finanzamt und nach erfolgter Plausibilitätsprüfung:
- der “ Entwurf der Steuererklärung “
- Ausdruck nach der elektronischen Datenübermittlung an das Finanzamt:
- die “ Komprimierter Steuererklärung “
Vorlagen Ihrer Unterlagen an die Steuerberatung – Hentschel
- Sie senden uns für die Prüfung Ihrer Steuererklärung den Ausdruck des “ Entwurfs der Steuererklärung “ zu. Die elektronische Übertragung wird von Ihnen nicht vorgenommen
- Die Steuerberatung - Hentschel übernimmt für Sie alle weiteren Arbeiten wie die elektronische Übertragung der geprüften und ggfs. berichtigten Steuererklärung per ELSTER im authorisierten Verfahren, die Weiterleitung der Unterlagen und Belege an das Finanzamt und alle weiteren Arbeiten bis hin zur Prüfung des Steuerbescheides und einer evtl. erforderlichen Rechtschutzgewährung. Die Übertragung im authorisierten Verfahren erfolgt papierlos, wobei die Vorlage Ihrer Unterschrift beim Finanzamt nicht erforderlich ist.
Allgemeine Infos zur elektronischen Datenübertragung per ELSTER an das Finanzamt
Die elektronische Datenübermittlung kann auf zweierlei Art vorgenommen werden:
- die Datenübermittlung erfolgt mit anschließender Abgabe einer “ Komprimierten Steuererklärung “ in Papierform beim Finanzamt.
Vor der elektronischen Übermittlung der Daten an das Finanzamt können Sie nach der Plausibilitätsprüfung einen “Entwurf der Steuererklärung“ beliebig oft ausdrucken. Den Entwurf der Steuererklärung können Sie der Steuerberatung – Hentschel zur Prüfung vorlegen.
Nach der elektronischen Übermittlung der Daten an das Finanzamt kann die Steuererklärung in komprimierter Form ausgedruckt werden. Die “ Komprimierte Steuererklärung “ ist von Ihnen zu unterschreiben und mit den Belegen an das Finanzamt zu senden. Das Finanzamt bearbeitet Ihre Steuererklärung erst, wenn Ihre unterschriebene “Komprimierte Steuererklärung “ mit den Belegen vorliegt. Bis dahin können Sie dem Finanzamt noch berichtigte Steuererklärungen durch weitere korrigierte Datenübertagungen übermitteln.
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oder Sie nutzen die “ authentifizierte Datenübermittlung “, als vereinfachte Übermittlung einer papierlosen Steuererklärung:
Für die authentifizierte Datenübertragung benötigen Sie ein Zertifikat, dass Sie unter www.elsteronline.de beantragen können. Bei dieser Form der Datenübermittlung entfällt
die Vorlage der “ Komprimierten Steuererklärung “ an das Finanzamt, so dass auch Ihre Unterschriftsleistung nicht mehr erforderlich ist. Die Belege müssen Sie jedoch nach erfolgter Datenübertragung weiterhin dem Finanzamt zusenden, erst dann wird die Steuererklärung bearbeitet. Wenn Sie dem Finanzamt mitteilen, dass keine Belege vorzulegen sind, kann das Finanzamt die Steuerveranlagung ohne weitere Vorlagen durchführen.
Auch hierbei können Sie vor der elektronischen Datenübermittlung einen “Entwurf der Steuererklärung“ beliebig oft ausdrucken.